LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenInverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und BlockheizkraftwerkenArt. 24

Art. 24Fachliche Qualifikation für die Durchführung von Überprüfungen

In Kraft seit 18. Juli 2013
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