LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenInverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und BlockheizkraftwerkenArt. 13

Art. 13Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW

In Kraft seit 18. Juli 2013
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