LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenÖsterreichischer StabilitätspaktArt. 4

Art. 4Aufteilung der Defizitquoten und der Sanktionslasten zwischen dem Bund einerseits sowie den Ländern und Gemeinden andererseits

In Kraft seit 20. August 1999
Up-to-date