LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Angelegenheiten der BehindertenhilfeArt. 1

Art. 1Sachlicher Geltungsbereich

In Kraft seit 09. Mai 1979
Up-to-date

Die Vereinbarung erstreckt sich auf die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Behindertenhilfe mit Ausnahme des Pflegegeldes und der Blindenbeihilfe nach den hiefür maßgebenden landesgesetzlichen Bestimmungen des Sozialhilferechtes und des Behindertenrechtes in der jeweils geltenden Fassung.

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