Stellungnahmen der Integrationskonferenz der Länder (IKL) zu Vorhaben der europäischen Integration in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind, gelten als einheitliche Stellungnahme der Länder im Sinne des Artikels 10 Abs. 5 B VG, die den Bund bei zwischenstaatlichen Verhandlungen und Abstimmungen binden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise