LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden TransparenzdatenbankArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 28. August 2024
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Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Transparenzportal) ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz im Bereich von Förderungen aus öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu gewährleisten.

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