LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028Art. 13

Art. 13

In Kraft bis 31. Dezember 2029
Up-to-date