Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Das Bundeskanzleramt hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 19. Oktober 2022 hat der Salzburger Landtag den Abschluss der Vereinbarung am 9. November 2022 gemäß Art 50 Abs 1 L-VG genehmigt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art 7 Abs 1 mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
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