Inkrafttreten Vereinbarung GIP
Vorwort
§ 1
Die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, kundgemacht im LGBl unter Nr 2/2016, tritt gemäß ihrem Art 6 Abs 2 zwischen dem Land Steiermark und dem Bund sowie den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien mit 5. März 2016 in Kraft.