LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenKundmachung - Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen - Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

Kundmachung - Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen - Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

In Kraft seit 18. Juli 2013
Up-to-date

§ 1

Das Land Steiermark hat mit Schreiben vom 12. Juni 2013, eingelangt bei der Verbindungsstelle der Bundesländer am 18. Juni 2013, das Vorliegen der landesverfassungsrechtlichen Erfordernisse für den Beitritt des Landes Steiermark zur Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art 15a Abs 2 B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, kundgemacht unter LGBl Nr 1/2013, mitgeteilt. Gemäß Art 27 Abs 2 der Vereinbarung tritt diese für das Land Steiermark mit 18. Juli 2013 in Kraft.