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Salzburg
Art. 15a Vereinbarungen
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2025
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Anl. 1 — Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
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