Artikel 6
Wirkungsgrade von Kleinfeuerungen
(1) Es wird vorzusehen sein, daß Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert, angegeben in Prozent.
(2) Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde:
1. Feste Brennstoffe:
a) Raumheizgeräte .............................. 78 v.H.
b) Herde für fossile Brennstoffe ............... 73 v.H.
c) Herde für biogene Brennstoffe ............... 70 v.H.
2. Flüssige und gasförmige Brennstoffe:
a) Raumheizgeräte
bis 4 kW .................................... 78 v.H.
4 bis 10 kW ................................. 81 v.H.
über 10 kW .................................. 84 v.H.
b) Herde ....................................... 73 v.H.
(3) Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter:
1. Warmwasserbereiter für feste Brennstoffe ....... 75 v.H.
2. Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige
Brennstoffe:
a) Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)
bis 12 kW ................................... 83 v.H.
über 12 kW ................... (78,7 + 4 log Pn) v.H.
b) Vorratswasserheizer ......................... 82 v.H.
(4) Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte:
1. Feste Brennstoffe:
a) händisch beschickt
bis 10 kW ................................... 73 v.H.
über 10-200 kW ............. (65,3 + 7,7 log Pn) v.H.
über 200 kW ................................. 83 v.H.
b) automatisch beschickt
bis 10 kW ................................... 76 v.H.
über 10-200 kW ............. (68,3 + 7,7 log Pn) v.H.
über 200 kW ................................. 86 v.H.
2. Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und
Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:
Heizkesseltyp Wirkungsgrad bei Nennlast
Durchschnittliche Formel der
Wassertemperatur Wirkungsgradanforderung
(in Grad C) (in v.H.)
Zentralheizgeräte 70 ≥ 84+2 log Pn
Niedertemperatur- 70 ≥ 87,5+1,5 log Pn Zentralheizgeräte (*)
Brennwertgeräte 70 ≥ 91+1 log Pn
Heizkesseltyp Wirkungsgrad bei Teillast 30 v.H. Pn
Durchschnittliche Formel der
Wassertemperatur Wirkungsgradanforderung
(in Grad C) (in v.H.)
Zentralheizgeräte ≥ 50 ≥ 80+3 log Pn
Niedertemperatur- 40 ≥ 87,5+1,5 log Pn Zentralheizgeräte (*)
Brennwertgeräte 30 (**) ≥ 97+ log Pn
Pn...Nennwärmeleistung in kW
(*) Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe (**) Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)
Bei Gaszentralheizgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um 3 v.H. höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um 6 v.H. höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw.
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