Artikel 6
Typenschild
An der Kleinfeuerung ist am Brenner und am Kessel oder, wo dies nicht möglich ist, an einem sonstigen Bauteil der Kleinfeuerung ein Typenschild anzubringen. Das Typenschild muß zumindest folgende Angaben enthalten:
1. Name und Firmensitz des Herstellers;
2. Typ und Handelsbezeichnung, unter der die Kleinfeuerungsanlage vertrieben wird;
3. Herstellnummer und Baujahr;
4. Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5. Brennstoffwärmeleistung und Nennwärmeleistung;
6. zulässiger Brennstoff;
7. zulässiger Betriebsdruck (des Wärmeträgers in bar);
8. zulässige Betriebstemperatur (des Wärmeträgers) in Grad Celsius;
9. Elektroanschluß (V, Hz, A) und Leistungsaufnahme (W);
10. bei händisch beschickten Kleinfeuerungsanlagen, falls erforderlich, den Hinweis, daß die Kleinfeuerungsanlage nur mit einem Pufferspeicher betrieben werden darf."
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