III. Abschnitt
Umsetzung der Vereinbarung
Artikel 30
Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem beim Depositar die schriftlichen Mitteilungen aller Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen notwendigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.
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