Artikel 4
Geschäftsstelle
Die Geschäfte der Kommission werden durch den Fachverband der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter und den Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, Verband der Filmverleih- und Vertriebsgesellschaften in Wien besorgt. Der Geschäftsstelle obliegt insbesondere die Entgegennahme der Anträge auf Begutachtung von Filmen, die Vorbereitung der Begutachtungen, die Protokollführung, die Weiterleitung der Begutachtungsergebnisse sowie der sonstige damit im Zusammenhang stehende Schriftverkehr.
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