LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenFilmbewertungskommissions-VereinbarungArt. 11

Art. 11

In Kraft seit 19. September 1978
Up-to-date

Artikel 11

Revision

Ist ein Land der Auffassung, daß geänderte Verhältnisse die Änderung dieser Vereinbarung erfordern oder zulassen, kann es die Aufnahme von Verhandlungen vorschlagen, in die die Länder ohne Verzug eintreten werden.

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