LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenMitteilung betreffend den Abschluss der Grundversorgungsänderungsvereinbarung

Mitteilung betreffend den Abschluss der Grundversorgungsänderungsvereinbarung

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung), wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß Art. 18 der Grundversorgungsvereinbarung in der Fassung der Grundversorgungsänderungsvereinbarung mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 3/2025 kundgemacht.