LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenMitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

Mitteilung

betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 28 mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund und den Ländern in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 1/2025 kundgemacht.