LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenMitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe geändert wird

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe geändert wird

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung samt Anlagen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 8a Abs. 2 mit 1. Jänner 2025 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 152/2024 kundgemacht.