LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenMitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24 Stunden Betreuung geändert wird, wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 149/2024 kundgemacht.