Vereinbarung über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz
Dieses Dokument hat keine Paragrafen
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz wird genehmigt.“
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 9 Abs. 1 mit 11. Juli 2024 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 148/2024 kundgemacht.