LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank

Vereinbarung über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank

In Kraft seit 28. August 2024
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 mit 28. August 2024 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 138/2024 kundgemacht.