Vereinbarung über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
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Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank wird genehmigt.“
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 mit 28. August 2024 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 138/2024 kundgemacht.