LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale

In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale festgelegt wird, wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 197/2022 kundgemacht.