Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale
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Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
„Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale festgelegt wird, wird genehmigt.“
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 197/2022 kundgemacht.