LandesrechtOberösterreichArt. 15a Vereinbarungen3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

In Kraft seit 29. September 2022
Up-to-date

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 mit 29. September 2022 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 158/2022 kundgemacht.