LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme für die Periode 2021 – 2027

Vereinbarung über Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme für die Periode 2021 – 2027

In Kraft seit 05. Juni 2022
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

„Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 wird genehmigt.“

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art.19 Abs. 1 erster Satz mit 5. Juni 2022 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 143/2022 kundgemacht.