LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz

In Kraft seit 17. Juni 2021
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

1. Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 mit Ablauf des 15. Juli 2021 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 173/2021 kundgemacht.