LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Jänner 2020 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 106/2019 kundgemacht.