Vereinbarung, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden (HOG - Vereinbarung)
Dieses Dokument hat keine Paragrafen
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden - HOG - Vereinbarung, wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 28. Juli 2017 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 134/2017 kundgemacht.