LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden (HOG - Vereinbarung)

Vereinbarung, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden (HOG - Vereinbarung)

In Kraft seit 28. Juli 2017
Up-to-date

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden - HOG - Vereinbarung, wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 28. Juli 2017 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 134/2017 kundgemacht.