Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit
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Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 28 mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 97/2017 kundgemacht.