Vereinbarung über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung
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Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungs-vereinbarung wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Juli 2016 in Kraft.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 48/2016 kundgemacht.