Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP
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Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 2. Jänner 2016 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten. Gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 tritt die Vereinbarung für die Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. II Nr. 4/2016 kundgemacht