Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind
und
2. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Oberösterreich, dass die nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegt.
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