LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung - Errichtung gemeinsamer Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 20. Februar 2009
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Artikel 1

Einrichtung des Tierzuchtrates

Zur Beratung in Angelegenheiten der Tierzucht wird eine gemeinsame Sachverständigenkommission eingerichtet. Sie wird im Folgenden Tierzuchtrat genannt.

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