LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische KalkalpenArt. 13

Art. 13

In Kraft seit 10. Mai 1997
Up-to-date

Artikel XIII

Hinterlegung, Mitteilungen

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Eine Urschrift wird beim Bundeskanzleramt und eine beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hinterlegt. An diese Stelle sind auch alle die Vereinbarung betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden