Artikel 7
Harmonisierte Regelungen
Die Vertragsparteien kommen überein, über die Errichtung und den Betrieb von Zentralheizungsanlagen, die Ausstattung von Feuerungsanlagen, die Regelung der Feuerungsleistung bei Zentralheizungsanlagen, die Rauch- und Abgasfänge sowie Abgasleitungen bei Kleinfeuerungen, Einbau und Aufstellung von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen, Einrichtungen zur Begrenzung von Betriebsbereitschaftsverlusten bei Zentralheizungsanlagen, Wärmeverteilungsanlagen, Einrichtungen zur Steuerung und Regelung (Heizkörper-Thermostatventile), Austausch des Wärmeerzeugers von Zentralheizungsanlagen sowie für den Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung von Zentralheizungsanlagen harmonisierte Regelungen zu erlassen, die den Zielen dieser Vereinbarung entsprechen.
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