LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken

Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken

In Kraft seit 17. April 1993
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Der Oberösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung am 10. November 1992 gemäß Art. 56 Abs. 2 und 4 L-VG 1991 nachstehende Vereinbarung genehmigt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 19 Abs. 1 mit 17. April 1993 in Kraft.

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung ist mit Ablauf des 27. Mai 2005 in Kraft getreten.

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung ist mit 24. Jänner 2009 in Kraft getreten.

1. Der Oö Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung - 3. GruVe-ÄVE), wird genehmigt.

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 22 Abs. 1 mit Ablauf des 28. Dezember 2016 in Kraft getreten.

3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 1/2017 kundgemacht.