LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung betreffend den Landesgrenzen überschreitenden BerufsschulbesuchArt. 8

Art. 8

In Kraft seit 30. Januar 1981
Up-to-date

ARTIKEL 8

Beitritt

Diese Vereinbarung steht Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß Art. 7 Abs. 2 noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach dem Tag des Einlangens seiner Mitteilung wirksam.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden