LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung von Oberösterreich und Steiermark über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen GrenzgebietArt. 5

Art. 5

In Kraft seit 10. November 1979
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Artikel V

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Vertragspartei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats wirksam, an dem die Erklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

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