LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung von Oberösterreich und Salzburg über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im gemeinsamen GrenzgebietArt. 5

Art. 5

In Kraft seit 02. Dezember 1978
Up-to-date

Artikel V

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Vertragspartei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats wirksam, an dem die Erklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

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