Vorwort/Präambel
(Anm.: Die Änderungen wurden in die Grundversorgungsvereinbarung, LGBl. Nr. 63/2004, eingearbeitet.)
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung) am 17. Oktober 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.