Sozialbetreuungsberufe, Änderung
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Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder, jeweils vertreten durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann im Folgenden Vertragsparteien genannt sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: