LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028Art. 4

Art. 4Zielgruppen, Fördersätze und Berechnungsmodalitäten

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date