LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028Art. 16

Art. 16Geltungsdauer

In Kraft seit 01. Januar 2024
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