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Landesrecht
Burgenland
Art. 15a Vereinbarungen
„Frühe-Hilfen-Vereinbarung“
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2024
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Anl. 2 — „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“
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Anhänge
Anlage 2 LGBl. Nr. 32/2024
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