Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe am 19. September 2019 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 am 1. Jänner 2020 in Kraft.
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