LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenÄnderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im GebäudesektorArt. 1

Art. 1gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen geändert wird (Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor)

In Kraft seit 14. August 2017
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