Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden - HOG - Vereinbarung am 26. Jänner 2017 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 7 für den Bund und alle Länder mit 28. Juli 2017 in Kraft.
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