Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird am 26. Jänner 2017 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. II Abs. 1 für den Bund und alle Länder mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
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