Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2015, wird wie folgt geändert:
Artikel 9 samt Überschrift lautet:
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, außer Kraft. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung
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