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Burgenland
Art. 15a Vereinbarungen
Gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung
Anl. 6s
Anl. 6s
In Kraft bis 27. Juli 2025
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Anl. 6s — Gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung
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RIS
Anhänge
Anlage 6s LGBl 31-2019
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